Steuernews

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Umsatzsteuerliche Behandlung des Einsetzens einer Spirale iZm Empfängnisverhütung

Die österreichische Ärztekammer hat ihre Mitglieder darüber informiert, dass das BMF in einem nicht veröffentlichten Erlass die Auffassung vertritt, dass das Einsetzen einer Spirale nur dann eine steuerfreie Heilbehandlung ist, wenn damit ein therapeutischer Zweck (zB Verhinderung einer Risikoschwangerschaft) verfolgt wird. Andernfalls handelt es sich um eine mit 20% USt zu versteuernde ärztliche Leistung. Im Gegenzug kann dann natürlich auch ein (anteiliger) Vorsteuerabzug geltend gemacht werden. Die geänderte Rechtsauffassung ist für Umsätze ab 1.1.2015 anzuwenden.

Vorschreibung der Kapitalertragsteuer (KESt) bei verdeckten Ausschüttungen

Grundsätzlich ist eine Kapitalgesellschaft bei Gewinnausschüttungen verpflichtet, die KESt einzubehalten und abzuführen. Daher war es auch gängige Verwaltungspraxis, dass auch bei einer – meist im Zuge einer Betriebsprüfung festgestellten - verdeckten Gewinnausschüttung (vGA) die KESt der Kapitalgesellschaft vorgeschrieben wurde. Von dieser Praxis soll nunmehr in Hinblick auf eine Entscheidung des Bundesfinanzgerichtes abgegangen werden.

Künftig ist daher die KESt bei verdeckten Gewinnausschüttungen vorrangig direkt dem Empfänger (in der Regel dem Gesellschafter), dem die verdeckte Ausschüttung zuzurechnen ist, vorzuschreiben. In folgenden Ausnahmefällen kann die ausschüttende Kapitalgesellschaft aber weiterhin zur Haftung herangezogen werden, wobei diese Entscheidung aber im Haftungsbescheid zu begründen ist:

  • Es steht fest oder es bestehen begründete Zweifel, dass die KESt beim Empfänger der vGA uneinbringlich ist, weil dieser zB nicht über die finanziellen Mittel verfügt oder für die Abgabenbehörde "unauffindbar" ist.
  • Es handelt sich um eine Vielzahl von KESt-pflichtigen Empfängern.
  • Es liegen andere nachvollziehbare auf den jeweiligen Einzelfall bezogene Gründe vor.

In bereits laufenden Verfahren ist – sofern noch keine Beschwerdevorentscheidung (BVE) erlassen wurde - die Ermessensbegründung für das Heranziehen der ausschüttenden Körperschaft zur Haftung nachzuholen. Ist die Vorschreibung der KESt an die Kapitalgesellschaft im Sinne der neuen Rechtsauffassung zweifelhaft, muss die KESt zusätzlich dem Empfänger der vGA (Eigenschuldner) vorgeschrieben werden. In Beschwerdefällen, in denen bereits eine BVE ergangen ist, ist die KESt dem Eigenschuldner zusätzlich vorzuschreiben (außer bei Verjährung und Uneinbringlichkeit).

Internationale Verständigungs- und Schiedsverfahren

Durch die Internationalsierung der Wirtschaft kommt es immer häufiger zu zwischenstaatlichen Konflikten, die zu einer Doppelbesteuerung führen können. Mit Hilfe von Verständigungsverfahren sollen Konflikte gelöst werden, die dadurch entstehen, dass beispielsweise die Vertragsstaaten denselben Sachverhalt auf Grund unterschiedlicher Sachverhaltsbeurteilung unter verschiedene Verteilungsnormen subsumieren und in der Folge zu einer unterschiedlichen Zuteilung der Besteuerungsrechte gelangen oder unterschiedliche Rechtsmeinungen zur Interpretation der Verteilungsnormen vertreten. Ziel des EU-Schiedsübereinkommens ist die Vermeidung der Doppelbesteuerung in Fällen von abgabenbehördlichen Gewinnberichtigungen bei verbundenen Unternehmen sowie Betriebstätten innerhalb der EU.

Das BMF hat nunmehr in einer Info die verschiedenen Arten der Verständigungsverfahren und Schiedsverfahren nach den Doppelbesteuerungsabkommen detailliert dargestellt und geregelt.

VwGH: Halbjahresabschreibung bei Einbringung eines Betriebes

Der VwGH hat entschieden, dass bei Einbringung eines Betriebs nach Art III UmgrStG zu Buchwerten für Zwecke der steuerlichen Abschreibung (AfA) die Wirtschaftsjahr-Zeiten des Einbringenden bzw der aufnehmenden Kapitalgesellschaft zusammenzurechnen sind. Beträgt der Zeitraum maximal 12 Monate, so kann für die eingebrachten Wirtschaftsgüter insgesamt nicht mehr als eine Jahresabschreibung geltend gemacht werden. Dabei ist die bereits beim Einbringenden geltend gemachte AfA zu berücksichtigen.

Stand: 13. April 2015

Bild: Alterfalter - Fotolia.com

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