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Neuerungen Personalverrechnung 2024

Autor: Katharina Hettegger
Datum: 07. März 2024

Jahreswechsel bedeutet vor allem auch immer Änderungen in der Personalverrechnung.
„Anpassung Regelpensionsalter Frauen“ und „Senkung der Arbeitslosenversicherungsbeiträge“ sind nur ein paar Schlagwörter, auf welche im Folgenden eingegangen wird.

Änderung Sozialversicherungsbeiträge

Der Arbeitslosenversicherungsbeitrag wird ab 2024 um 0,1% gesenkt. Das bedeutet für Arbeiter und Angestellte einen Betrag von 5,9% (vorher 6%) und bei Lehrlingen einen Betrag von 2,3% (vorher 2,4%).

Die Dienstgeberabgabe, welche zu begleichen ist, wenn die Summe der Entlohnung aller geringfügigen Dienstnehmer einer Firma die 1 ½ - fache Geringfügigkeitsgrenze übersteigt, wird von 16,4% auf 19,4% erhöht.

Auch neu ab 2024 ist, dass für arbeitende Pensionisten der Beitrag zur Pensionsversicherung im Ausmaß von 10,25% des monatlichen Entgeltes vom Bund übernommen wird. Gedeckelt ist dieses Entgelt mit der Summe der zweifachen Geringfügigkeitsgrenze (€ 1.036,88).

Abschaffung kalte Progression

Wie schon im letzten Jahr wurden auch 2024 die Einkommensteuertarife indexiert. Das heißt, dass Arbeitnehmer für dasselbe Bruttogehalt im Jahr 2024 mehr Nettogehalt bekommen als im Jahr 2023, da weniger Lohnsteuer in Abzug gebracht wird.

Steuerfreie Mitarbeiterprämie

Die in den letzten zwei Jahren als Teuerungsprämie eingeführte Option einer steuerfreien Zahlung an Mitarbeiter, wird 2024 als steuerfreie Mitarbeiterprämie weitergewährt. Zu beachten ist hier, dass eine steuerfreie Auszahlung dieser Prämie nur dann gewährt werden kann, wenn dahingehend ein Passus im Kollektivvertrag für das Jahr 2024 vorgesehen ist.

Erhöhung steuerfreie Überstundenzuschläge

Ab 2024 sind Überstundenzuschläge nach § 68/2 für 18 Überstunden (max. € 200,00) als steuerfrei zu bewerten.

Anhebung Regelpensionsalter Frauen

Ab 2024 wird das Regelpensionsalter für Frauen in Halbjahresschritten – abhängig vom Geburtsdatum – erhöht.

Hierzu ein Beispiel betreffend Frauen, welche 2024 das 60 Lebensjahr vollenden:

Geburtsdatum zwischen 01.01.1964 und 30.06.1964 ergibt ein Regelpensionsalter von 60,5. Frauen welche zwischen 01.07.1964 und 31.12.1964 geboren sind, können mit 61 Jahren in Pension gehen.

Änderungen Altersteilzeit

Bei der kontinuierlichen Altersteilzeit besteht ab 2024 auch die Möglichkeit die Arbeitszeit in einem Durchrechenzeitraum von sechs Monaten innerhalb der gesetzlichen Richtlinien zu verteilen.

Die geblockte Altersteilzeit ist ein Auslaufmodell. Die entsprechende Abgeltung wird mit dem Jahr 2028 enden.

Meldeverstoß und Rückstände Sozialversicherung

Der Betrag, welcher im Jahr 2024 für einen Meldeverstoß bei der ÖGK zu zahlen ist, beläuft sich auf € 61,00. Meldeverstöße sind unter anderem nicht fristgerechte An- bzw. Abmeldungen.
Für Rückstände am Sozialversicherungskonto werden ab 2024 Verzugszinsen in der Höhe von 7,88% berechnet.

Kollektivvertragserhöhungen

Wie allgemein bekannt, werden die Kollektivverträge jährlich neu verhandelt. Wir empfehlen einen regelmäßigen Blick auf den jeweils für Sie gültigen Kollektivvertrag zu werfen.

Arbeitszeitaufzeichnungen

Nicht neu, aber immer prüfungsrelevanter ist das verpflichtende Führen von Arbeitszeitaufzeichnungen. Kontrollieren Sie regelmäßig die Arbeitszeitaufzeichnungen Ihrer Mitarbeiter, welche diese auch unterschreiben müssen. Geben Sie abrechnungsrelevante Informationen (Überstunden, Feiertagsarbeit, etc.) zeitnah an Ihre Personalverrechnung weiter.

 

Ausschließlich zum Zweck der besseren Lesbarkeit wird auf die geschlechtsspezifische Schreibweise verzichtet.

 

 

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