Editorial

Das Ende eines sehr heißen Sommers naht. Nicht minder hitzig wurde das Budgetbegleitgesetz 2027-2028 noch nachverhandelt und mit einigen Abänderungen Mitte Juli beschlossen. Wir informieren Sie über den Letztstand. Zur Offenlegung des Jahresabschlusses zum 31.12.2025 kommen mit Einführung des Nachhaltigkeitsberichtsgesetzes (NaBeG) weitere Melde- und Erklärungspflichten hinzu. Für die Organe von Kapitalgesellschaften ergibt sich zusätzliche Arbeit. Mit Unterstützung Ihres Steuerberaters wird dies jedenfalls gelingen. Die Grunderwerbsteuer bleibt am Radar, zumindest seit der EuGH-Entscheidung in der Rs Nova Iberomoldes, wonach Tatbestände des österreichischen GrEStG betreffend Gesellschafterwechsel und Anteilsvereinigung in bestimmten Konstellationen nicht der Kapitalansammlungs-RL entsprechen. Im Hinblick auf die Einführung des Sachbezugs für E-Autos ab 1.1.2027 zeigen wir Ihnen die Vorteilhaftigkeit eines E-Dienstautos im Vergleich zu einem PKW mit Verbrennungsmotor. In der Rubrik Splitter informieren wir Sie über die Erhöhung der Gerichtsgebühren und der Dienstgeberabgabe für geringfügig Beschäftigte sowie die Ausweitung der Kompetenzen des Amts für Betrugsbekämpfung um eigene Auskunftsrechte in Kontenregister- und Konteneinschauverfahren zwecks Aufdeckung von Scheinunternehmen. Eine Auswahl an aktuellen Entscheidungen des VwGH und des EuGH haben wir für Sie in deren Kernaussagen kurz zusammengefasst. Abschließend noch ein Überblick auf die wichtigsten Fristen und Termine für September und Oktober 2026.

Gerne stehen wir bei Rückfragen für Sie zur Verfügung. Zögern Sie nicht, sich bei Ihrer Betreuerin oder Ihrem Betreuer zu melden.

Wir wünschen Ihnen eine interessante Lektüre und einen guten Start in den Herbst!

Bildnachweis: Stock-Fotografie-ID: 1161371833