Senkung der Umsatzsteuer auf ausgewählte Grundnahrungsmittel

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Aus gegebenem Anlass beschäftigt sich unser aktueller Blog mit der Senkung der Umsatzsteuer auf ausgewählte Grundnahrungsmittel, die im Nationalrat soeben beschlossen wurde. Die Reduktion erfolgt von 10 % auf 4,9 % mit dem Ziel, den angesichts der hohen Inflation gestiegenen Lebensmittelpreisen entgegenzuwirken. Im Schnitt sollen private Haushalte dadurch um rund 100 Euro pro Jahr entlastet werden.

Die wesentlichen Eckpunkte im Überblick:
  • Inkrafttreten mit 01. Juli 2026
  • Der ermäßigte Umsatzsteuersatz gilt nur für Lieferungen, nicht jedoch für sonstige Leistungen wie beispielsweise Restaurantumsätze oder Umsätze im Rahmen eines Caterings
  • Die Senkung betrifft somit ausschließlich den Lebensmittelhandel sowie die landwirtschaftliche Direktvermarktung
  • Umfasst sind verschiedene Nahrungsmittel des täglichen Bedarfs

Die gesetzliche Regelung erfolgt in § 10 Abs. 1a Umsatzsteuergesetz. Erfasst sind im Wesentlichen Milch und Milcherzeugnisse, Eier, Brot, Mehl, Speisesalz, Gemüse sowie bestimmte Obstsorten. Das Bundesministerium für Finanzen hat bereits eine Liste der betroffenen Nahrungsmittel veröffentlicht. Nähere Informationen siehe: „Detailfragen zur Einreihung in die Kombinierte Nomenklatur für Zwecke der Umsatzsteuersenkung auf gewisse Nahrungsmittel“.

Wie bereits der medialen Berichterstattung zu entnehmen war, bestehen zahlreiche Abgrenzungsfragen sowie eine äußerst komplexe Ausgestaltung der Umsatzsteuersenkung. Insbesondere bei Anzahlungen, Einfuhren oder innergemeinschaftlichen Erwerben sind Abgrenzungen im Zusammenhang mit dem 01. Juli 2026 zu beachten.

Anpassungen sind auch bei Ihren Kassensystemen erforderlich. Informieren Sie sich daher rechtzeitig bei Ihrem Kassenhersteller, damit die Umsätze korrekt abgebildet werden bzw. geprüft werden kann, ob Ihr System überhaupt die technischen Voraussetzungen erfüllt.

Dem Finanzministerium sollen künftig jährlich rund 400 Millionen Euro an Einnahmen entgehen, die aufgrund der angespannten Budgetsituation durch Gegenfinanzierungsmaßnahmen kompensiert werden sollen; unter anderem ist die Einführung einer Paketabgabe vorgesehen.

Es bleibt zu hoffen, dass der zusätzliche bürokratische und technische Aufwand nicht höhere Kosten verursacht als die erhoffte Preissenkung.

Für allfällige Rückfragen steht das zobl.bauer. Team jederzeit gerne zur Verfügung.

 

Autorin: Elisabeth Müllauer

Datum: 03.06.2026

 

Ausschließlich zum Zweck der besseren Lesbarkeit wird auf die geschlechtsspezifische Schreibweise verzichtet.