Autor: Gerda Stampfl
Datum: 21. Dezember 2017
Immer öfter werden Arbeitsaufzeichnungen gemeinsam mit den lohnabhängigen Abgaben geprüft (GPLA). Grund dafür sind Gesetzesänderungen und neue Prüfungsmodalitäten bei den Behörden. Wenn Sie als Unternehmerin oder Unternehmer teure Nachzahlungen vermeiden möchten, müssen Sie alle Aufzeichnungen laut Arbeitszeitgesetz führen und dabei bestimmte Anforderungen einhalten.