Sie haben eine Registrierkasse? Vergessen Sie nicht auf den Beleg-Check!

Autor: Stefanie Donik LLM. oec.

Datum: 15. Dezember 2017

Bis zum 15. Februar 2018 muss alles erledigt sein: Unternehmen, die mit Registrierkassen arbeiten, brauchen einen Jahresbeleg für 2017 und dessen erfolgreiche Überprüfung. Wir erklären Ihnen Schritt für Schritt, was zu tun ist.

So erstellen Sie Ihren Jahresbeleg:  

So prüfen Sie Ihren Jahresbeleg:  

Auch Unternehmen mit abweichenden Wirtschaftsjahren benötigen einen Jahresbeleg mit Ende des Kalenderjahres, der bis zum 15. Februar des darauf folgenden Jahres geprüft werden muss. Der Dezember-Beleg ist auch in diesen Fällen der Jahresbeleg. 

Sie tätigen am 31. Dezember 2017 noch Barumsätze nach Mitternacht und ordnen diese Umsätze in der Buchhaltung dem Jahr 2017 zu? Dann dürfen Sie den Jahresbeleg nach Ende der Öffnungszeit erstellen.

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