Es gibt Neuigkeiten in puncto der Nachhaltigkeit & des sogenannten „Omnibus-Paketes“: Das EU-Parlament hat nun seine Verhandlungsposition zur Vereinfachung der geplanten Nachhaltigkeitsberichterstattung und der Sorgfaltspflichten festgelegt, um so die betroffenen Unternehmen zu entlasten und den Verwaltungsaufwand zu senken.
Geht es nach den Parlamentariern, so soll künftig die Taxonomie-Verordnung und die Pflicht zur Nachhaltigkeitsberichterstattung gemäß der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) nur mehr für Unternehmen mit einem Jahresumsatz von über 450 Millionen Euro und mehr als 1750 Beschäftigten gelten. Die eigentlichen Berichtsstandards sollen zudem reduziert und vereinfacht werden, branchenspezifische Regelungen (ESRS – European Sustainability Reporting Standards) dürften nur mehr auf freiwilliger Basis Anwendung finden.
Und auch für nicht direkt betroffene Klein- und Mittelbetriebe entlang der europäischen Lieferketten könnte es bedeutend einfacher werden: Der sogenannte „Value Chain Cap“ soll sie vor der Abfrage von zusätzlichen Nachhaltigkeitsangaben schützen. Größere Geschäftspartner dürften gemäß der vorliegenden EU-Parlament-Position keine Informationen verlangen, die über die den Standard für die „freiwillige Berichterstattung“ hinausgehen.
Dadurch dürfte es möglich werden, Anfragen zu Nachhaltigkeitsinformationen mithilfe von freiwillig erstellten Nachhaltigkeitsberichten (etwa auf Basis des VSME-Standards) schnell und Ressourcen-schonend beantworten zu können. Gerne stehen wir Ihnen hier bei Rückfragen jederzeit zur Verfügung und begleiten Sie bei der Erstellung von Berichten nach dem VSME-Standard (Voluntary Sustainability Reporting Standard for non-listed SMEs) für Ihre verschiedenen Stakeholder – neben Kunden und Lieferanten zeigen nun auch Banken vermehrt Interesse an Nachhaltigkeitsaspekten bei Kreditvergaben.
Auch für die großen Unternehmen ändert sich einiges: Die Sorgfaltspflichten in den Lieferketten stehen zur Diskussion. Die Vorschriften sollen auf große Konzerne beschränkt werden. Unternehmen mit mehr als 5000 Beschäftigten und einem Jahresumsatz von über 1,5 Milliarden Euro dürften demnach betroffen sein. Die Vorlage eines Übergangsplans, der das Geschäftsmodell mit den Zielen des Pariser Klimaabkommens in Einklang bringt, ist nicht mehr vorgesehen.
All die vorgeschlagenen Änderungen sind Teile des „Omnibus-Paketes“ der EU-Kommission (Link zu vorherigem ESG-Eintrag).
Nach der Einigung des EU-Parlaments verhandeln ab 18.11.2025 die EU-Kommission, das EU-Parlament und der EU-Ministerrat über den finalen Text des sogenannten „Content Proposals“. Bis Ende 2025 sollen die Verhandlungen abgeschlossen sein. Zwischenzeitlich stehen wir Ihnen gerne bei Rückfragen jederzeit zur Verfügung.
Hinweis: Die geplante Veranstaltung „Nachhaltigkeitsberichterstattung für KMUs: Neue Chancen durch die CSRD-Anpassungen“ wird auf unbestimmte Zeit verschoben. Derzeit bestehen aufgrund mangelnder gesetzlicher Regelungen noch zahlreiche offenen Fragen. Die Veranstaltung wird 2026 nach dem Vorliegen von finalen gesetzlichen Regelungen nachgeholt.
Autorin: Verena Seebacher, MA LLB.oec.
Datum: 20. November 2025
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