Autor: Dr. Magdalena Haring
Datum: 26. Januar 2018
Grenzgänger nennt man Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die im grenznahen Ausland arbeiten und täglich zu ihrem inländischen Wohnsitz zurück kehren. Für sie gelten besondere Regelungen zu Besteuerung und Sozialversicherung.
Grenzgängerregelungen in Doppelbesteuerungsabkommen (DBA)
Grenzgänger haben ihren Arbeitsort im Ausland. Deshalb entscheiden neben den nationalen Gesetzen für die steuerrechtliche Behandlung auch Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) zwischen den betroffenen Staaten bei der abgabenrechtlichen Beurteilung.
Mit einigen Nachbarstaaten, wie Deutschland, Italien oder Lichtenstein, hat Österreich eigene Grenzgängerregelungen in den DBA definiert.
Bestimmungen mit Deutschland, Italien, Liechtenstein
Aus den Bestimmungen für Grenzgänger im DBA mit Deutschland ergibt sich zum Beispiel Folgendes:
Arbeitseinkünfte sind in Österreich zu versteuern, wenn
Als grenznah definiert sind Orte in einer Zone von je 30 Kilometern in beide Richtungen von der Grenze. Die Grenzgängerbestimmung gilt nicht für Beschäftigte im öffentlichen Dienst.
Auch in Italien und Lichtenstein sind die Regelungen ähnlich. Beachten Sie für die genauen Bestimmungen mit den anderen Ländern die entsprechenden DBAs.
Arbeitseinkünfte in Österreich besteuern
DBA ohne Grenzgängerregelung: Steuerpflicht im Ausland
Für manche Länder, wie zum Beispiel Schweiz, Slowenien, Slowakei, Tschechien, Ungarn gibt es im jeweiligen Doppelbesteuerungsabkommen keine besonderen Regelungen für Grenzgänger.
In diesem Fall gelten die DBA-Regelungen über nichtselbständige Arbeit und die Arbeitsleistung ist in dem Land, in dem die Tätigkeit ausgeübt wird, zu besteuern.
In Österreich besteht aufgrund des Wohnsitzes unbeschränkte Steuerpflicht.
Um eine Doppelbesteuerung zu vermeiden gilt Folgendes: Die Einkünfte in Österreich werden im Regelfall je nach Regelung im Doppelbesteuerungsabkommen unter Progressionsvorbehalt von der Besteuerung freigestellt oder die im Ausland entrichtete Steuer wird angerechnet (zum Beispiel Doppelbesteuerungsabkommen Liechtenstein).
Grenzgänger sind meist im Ausland sozialversichert
Eine detailliertere Betrachtung von Grenzgängern im Home Office und in Teilzeit im DBA Deutschland finden Sie in unserem weiterführenden Blogbeitrag Grenzgänger Teil II