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Die richtige Lösung.

Förderungsrichtlinie für die „COVID-19-Investitionsprämie"

Das Bundesministerium für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort hat nun endlich die Förderungsrichtlinie für die „COVID-19-Investitionsprämie für Unternehmen" erlassen und gleich einen umfangreichen Fragen/Antworten Katalog erstellt.

Die wichtigsten Eckpunkte für die Investitionsprämie sind:

  • förderberechtigt sind im Wesentlichen alle Unternehmen mit Sitz und/oder Betriebstätte in Österreich, auch Einnahmen-/Ausgabenrechner und Pauschalierer
  • gefördert werden Neuinvestitionen in abnutzbares Anlagevermögen, wobei auch gebrauchte Wirtschaftsgüter bei Neuanschaffung als Neuinvestitionen gelten
  • nicht gefördert werden v.a.:
    • Fahrzeuge jeder Art, die überwiegend fossile Energieträger nutzen
    • aktivierte Eigenleistungen
    • Unternehmenskauf, Erwerb von Beteiligungen und Firmenwerten
    • der Erwerb von Gebäuden; ausgenommen ist der Direkterwerb von befugten Bauträgern, sofern das Gebäude nicht für die Vermietung an Private bestimmt ist
  • das Investitionsvolumen muss zumindest € 5.000 betragen
  • der Förderantrag ist zwischen 1.9.2020 und 28.2.2021 zu stellen
  • erste Maßnahmen zur Investition müssen im Zeitraum zwischen 1.8.2020 und 28.2.2021 gesetzt werden. Als erste Maßnahmen gelten Bestellung, Kaufvertrag, Lieferung, Leistungsbeginn oder Baubeginn, Anzahlung oder Rechnung, nicht jedoch Planungsleistungen, Finanzierungsgespräche oder die Einholung von behördlichen Genehmigungen
  • die Inbetriebnahme und Bezahlung muss bis längstens 28.2.2022 erfolgen; bei einem Investitionsvolumen von mehr als € 20 Mio. hat die Inbetriebnahme und Bezahlung bis längstens 28.2.2024 zu erfolgen
  • die geförderten Investitionen müssen mindestens 3 Jahre im Betrieb bleiben
  • die Förderhöhe beträgt 7 % der Anschaffungskosten, bestimmte Investitionen zur „Ökologisierung“, zur „Digitalisierung“ und im Zusammenhang mit „Gesundheit und LifeScience“ werden mit 14 % gefördert.

Der Förderantrag ist ab 1.9.2020 über den Fördermanager des aws unter https://foerdermanager.aws.at zu stellen, in dem auch die Einhaltung der Bedingungen der Förderrichtlinie zu bestätigen sind. Das aws stellt nach Prüfung eine Förderungszusage aus.

Spätestens 3 Monate ab zeitlich letzter Inbetriebnahme und Bezahlung der zu fördernden Investition ist eine Abrechnung über den aws Fördermanager einzubringen. Ab einer Zuschusshöhe von 12.000 € ist die Aktivierung durch den Steuerberater zu bestätigen.

Die Auszahlung des Zuschusses erfolgt erst nach Abrechnung und Prüfung durch das aws.

Da die Fördermittel begrenzt sind und auch kein Rechtsanspruch auf Förderung besteht empfiehlt sich eine möglichst rasche Antragstellung.

 

Bild: IStock - suwichaw

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